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Am Anfang der Aktivitäten des Vereines Waldpflegegemeinschaft Gaisberg stand die Projektausarbeitung und Einreichung bei den forstlichen Förderungsstellen. Diese erfolgte mit der nachstehenden Konzeption zum Schutzwaldsanierungsprojekt Gaisberg (Förderungsantrag im Jahr 1990). Projektgebiet: Der Gaisberg (450 - 1288 m) begrenzt im Osten das Salzburger Becken und bildet einen Teil der Salzburger Kalkvoralpen (Osterhorngruppe). Durch seine randalpine, meteorologisch exponierte Lage, einen geologisch äußerst komplizierten Aufbau mit stark erosionsanfälligen Bodendecken, die Jahrhunderte alte land- und forstwirtschaftliche Nutzung und seine aktuelle, ständig steigende Bedeutung als Naherholungsgebiet der 140.000 Einwohner der Stadt Salzburg unterliegt der Salzburger Gaisberg vielfältigen Einflüssen und Einwirkungen mit den daraus resultierenden Umweltbelastungen und –problemen. Das Bewaldungsprozent der Stadtgemeinde Salzburg beträgt 16 % und wird durch die weitgehend geschlossene Bewaldung des Gaisberges bestimmt. Die zur Stadt Salzburg exponierten Westhänge, die auch innerhalb des Gemeindegebietes liegen, umfassen eine Gesamtfläche von ca. 750 ha, wobei 650 ha (= 87 %) hiervon bestockt werden.
Geschichtliche Entwicklung: Starke Überschlägerungen der Waldbestände, wie sie aus den Stichen des 19. Jahrhunderts in Form großer Kahlhiebe nachvollziehbar sind, veranlassten im Jahr 1870 die Bezirkshauptmannschaft den gesamten westseitigen Gaisbergwaldbereich in Bann zu legen um so weiteren Waldflächenverlusten entgegenzuwirken und den Schutz der Trinkwasserquellen (Bannzweck) zu sichern bzw. wiederherzustellen. 1893 erfolgte eine Lockerung der ursprünglich äußerst strengen forstwirtschaftlichen Bewirtschaftungsrichtlinien (die aus heutiger Sicht als wohlüberlegt und vollinhaltlich erforderlich zu beurteilen sind). 1908 wurde sogar der südlich der Zahnradbahntrasse gelegene Bereich (etwa 60 % der Gesamtwaldfläche) aus dem Bann entlassen. Für den nördlichen verbliebenen Waldbereich hat es die Forstbehörde unterlassen entsprechend den forstgesetzlichen Bestimmungen des § 184 Zif. 4 ForstG 1975 eine fristgerechte (bis 31.12.1980) Überprüfung der Bannlegung vorzunehmen, womit die rechtliche Bannwaldqualifikation als solche seither nicht mehr möglich ist. Die Besitzstruktur (im Jahr 1990) der 73 Waldeigentümer wird großteils durch Klein- und Kleinstwaldparzellen geprägt. Der größte Waldbesitzer sind die ÖBF mit insgesamt 88 ha, weitere sechs Eigentümer haben Waldflächen mit 20 bis 50 ha, weitere acht zwischen 10 und 20 ha und die restlichen 57 Waldbesitzer unter 10 ha.
Gaisberg um 1829 (Sattler Panorama)
Geologie und Böden: Den kollin-submontanen Gaisbergbereich (450 - 900 m) bestimmen Lockergesteine (Moränen), Gosaukonglomerate, -mergel und Kössener Schichten. Die aufgelagerten, eher tiefgründigen wuchskräftigen Braunerde-Braunlehmdecken neigen zu starker Rutschanfälligkeit. Montan (ab 900 m) herrscht Dachstein-Plattenkalk, Hauptdolomit und Liaskalk mit Rendzina-Standorten bei geringen Bodenmächtigkeiten vor. Orographisch und geomorphologisch bestimmte Massenbewegungstendenzen sind großflächig feststellbar. Steinschlag- und Felssturzgefahr auf 27% der Gesamtfläche, potentielle, durch Bodenkriechen angezeigte Rutschgebiete (22%) und Flächen mit Felskriechen (18%) belegen die hohe Bodenschutzfunktionen der Gaisbergwälder. Klima: Die randalpine Staulage der westexponierten Gaisbergabhänge erklärt die hohen Jahresniederschlagssummen (1300 - 1800 mm). Bei Starkregenereignissen (z.B. Juli 1987) besteht für den Siedlungsraum Gnigl - Parsch - Aigen Hochwassergefährdung. Waldschäden: Durch die Kombination von randalpiner Staulage (Fernimmissionen), Nahemissionen des Zentralraumes Salzburg und lokalklimatische Gegebenheiten (Inversionslagen) unterliegen die Waldbestände des Gaisberges einer überdurchschnittlichen Luftschadstoffbelastung. Die Kronenverlichtungen bei Nadel- und Laubbäumen steigen mit zunehmender Seehöhe sichtbar an, obwohl alle Immissionsmessdaten und Bodenuntersuchungen eine Abnahme der Schadstoffeinträge vom Talboden zum Gipfel hin belegen. Die Ursache dieser scheinbaren Divergenz liegt in der geologisch-bodenkundlichen Ausgangssituation mit wuchskräftigen Böden im Mittel- und Unterhangbereich des Gaisberges und den klimatisch extremeren, flachgründigen Oberhangstandorten. Waldgesellschaften: Die buchenreichen Laubmischwaldbestände werden mit zunehmender Seehöhe nadelbaumreicher und entsprechen in ihrer Zusammensetzung großflächig dem natürlichen Waldbild der Fichten-Tannen-Buchenbergwaldstufe. Die forstliche Bewirtschaftung hat in den letzten Jahrzehnten jedoch zu einer verstärkten Kultivierung der Fichte und einem markanten Rückgang des Tannenmischungsanteiles geführt. Die heutige Waldbewirtschaftung wird - soweit durchgeführt - nicht mehr im Großflächenkahlschlagverfahren vorgenommen; das Aufkommen von Mischbeständen ist jedoch infolge der biotopbezogen überhöhten Wilddichte derzeit ohne Zaunschutz nicht möglich. Waldfunktionen: Im Waldentwicklungsplan Salzburg-Stadt aus den Jahr 1990 sind die sozialen Waldfunktionen (Schutz-, Wohlfahrts-, Erholungswirkungen) durchwegs mit den Kennziffern 2 und 3 ausgewiesen. Der Nutzwirkung wurde in keinem Bestandesteil die Leitfunktion zugesprochen, sodass Schutz- und Wohlfahrtswirkungen diese übernehmen.
Waldbauliche Ausgangslage Für die Gaisbergwaldflächen innerhalb des Stadtgebietes wurden 1987 und 1988 eine geschlossene waldbauliche Bestandesinventur erstellt. Diese versucht in ihren Zielsetzungen insbesondere den örtlich differenzierten sozialen Waldfunktionen zu entsprochen und unterscheidet sich dadurch wesentlich von einem Wirtschaftsplan im Sinne traditioneller forstwirtschaftlich orientierter Operate
Angestrebte Bestockungsziele Die geomorphologisch und orographisch differenzierte Ausgangssituation mit wechselnder Wertigkeit/Gewichtung der Waldfunktionen erlauben nur generelle Vorgaben von Bestockungszielen, die standortspezifisch und waldgesellschaftenspezifisch anzupassen sind.
Bestandeszusammensetzung und der Entwicklungsprognose ergibt sich die Dringlichkeitsreihung in der Schutzwaldpflege, bezogen auf die Gesamtwaldfläche. Zum Projektstart stellte sich die Dringlichkeit folgend dar:
In dieser Aufstellung ist jedoch zu berücksichtigen, dass die sehr dringlichen Pflegebestände nach Durchführung der ersten waldbaulichen Maßnahmen einer zweiten Pflegeetappe im Abstand von 8-12 Jahren und eine dritte nach 16-20 Jahren zu unterziehen wären. Bei einer Gesamtwaldfläche von 650 ha bedeutet dies innerhalb der folgenden 20 Jahre eine rechnerische Sanierungsfläche von 1.950 ha. Eine erfolgversprechende schutzwaldtechnische Sanierung des Gaisberges bedarf flankierender, außerhalb der forstlichen Steuerungsmöglichkeiten gelegener Maßnahmen:
Projektfinanzierung Grundgedanke der "Waldpflegegemeinschaft Gaisberg" ist es, organisatorisch und mit einer kombinierten forstlichen Förderung aus Bundes-, Landes- und Stadtförderungsmitteln eine geordnete stand-ortsbezogene Schutzwaldpflege sicherzustellen. Finanzierungsbasis für den gezielten Einsatz und die Kombination aller Förderungsmittel bildet dieses Schutzwaldsanierungsprojekt. Die kombinierte Förderung im Gesamtausmaß von 90 % soll auf Basis des nachstehenden Rechenschlüssels erfolgen: 40 % Stadtgemeinde Salzburg; 33 % Bund; 17 % Land Salzburg. Der Interessentenbeitrag des Waldeigentümers beträgt 10 %. Die Förderungssätze sind flächenbezogene Puschbeträge (Durchschnittsbeträge) und müssen je nach Geländegegebenheiten, Bringungsentfernungen, Erschwernissen, zweckmäßigster Pflegetechnik adaptiert werden. Die Förderungen in der Entnutzungsphase betreffen die erschwerte Fällungs- und Bringungstechnik bei kleinflächigen Nutzungsplanungen bzw. besonders bestandesschonende Bringungstechniken (Pferderückung). Die Gewährung der Förderungsgelder ist nach ihrer Höhe waldpflegeeingriffbezogen und stellt nicht auf den Zeitbedarf (Stundenaufwand) der Durchführung ab. Werden also Waldpflegemaßnahmen durch den Waldbesitzer persönlich (Eigenleistung) vorgenommen, so sind diese entsprechend einer fiktiven Fremdvergabe zu fördern. Mit 1. Juli 2006 ist es einvernehmlich (Förderungsgeber und Verein) zur Abänderung des Förderungsschlüssels gekommen. Die Projektdauer wurde bis zum Jahr 2020 verlängert. Die bisherigen Förderungssätze auf wurden auf 60 % (40 % Bundesmittel, 20 % Landesmittel) gesenkt, der Eigenleistungsanteil auf 40 % angehoben. Die Stadt Salzburg gewährleistet weiter die forstfachliche Betreuung durch Beistellung des Geschäftsführers/Gaisbergförster (Personalsubvention). Für die Inanspruchnahme dieser Leistungen bedarf es nachstehender Voraussetzungen
Projektumsetzung Die Vielzahl der betroffenen Waldbesitzer am Gaisberg (Gartenwaldparzellen nicht berücksichtigt) empfiehlt schon aus organisatorischen Überlegungen der Zusammenschluss in einer "Waldpflegegemeinschaft Gaisberg". Dies erfolgte in Form einer Vereinsgründung am 26.April 1990. Zum Obmann wurde der Steinwendbauer Hans Radauer, zu seinen Stellvertretern Ing. Landolf Revertera und Franzensbauer Franz Ebner gewählt. In den bereits behördlich bewilligten Vereinsstatuten ist die Aufgabe der "Waldpflegegemeinschaft Gaisberg" folgend definiert: "Organisatorische Basis für eine laufende, langfristig orientierte forstliche Betreuung, praktische Durchführung von Waldpflegearbeiten in allen Altersstufen unter Verwendung forstlicher Förderungen aus öffentlichen Mitteln." Die fachliche Betreuung und damit die organisatorische Umsetzung dieses Schutzwaldsanierungsprojektes wird ein eigenes Forstorgan ("Gaisbergförster") übernehmen, das seitens der Stadt Salzburg dem Obmann des Vereines "Waldpflegegemeinschaft Gaisberg" zur Seite gestellt wird. Seine Aufgaben sind
Die laufende fachliche (waldbauliche) Kontrolle ist, ungeachtet der Überprüfung durch Vertreter des Bundes bzw. des Landes Salzburg, durch den forsttechnischen Dienst der Stadtgemeinde Salzburg vorgesehen. Für die korrekte und widmungsgemäße Verwendung der gewährten Förderungsgelder trägt der Vorstand der Waldpflegegemeinschaft Gaisberg die volle Verantwortung. |